Author: Referat für Presse & Öffentlichkeit

  • Stellungnahme: Seminar beendet, Debatte noch lange nicht.

    Seminar beendet, Debatte noch lange nicht.

    Stellungnahme des AStA und des Fachrat SoWi der Uni Hannover zum Abbruch des Seminars „Polizei und Kriminalität – Eine soziologische Einführung“

    Am Montagmorgen erreichte uns die Nachricht des Instituts für Soziologie der LUH über den Abbruch des Seminars auf Wunsch des Dozierenden. Grund dafür sei ein zerstochener Reifen seines privaten Autos gewesen im Zusammenhang mit der herrschenden Debatte um Polizei an der Universität. Da wir durch die geäußerte Kritik an der Lehrveranstaltung schon länger Teil der öffentlichen Debatte sind, möchten wir zu diesen jüngsten Ereignissen Stellung beziehen. 

    Zuallererst wiederholen wir, dass wir zu jeder Zeit eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Lehrveranstaltung sachlich führen wollten und wollen. Es ist nicht unsere Absicht, dass die Debatte eskaliert und zu Sachbeschädigungen führt. Wir lehnen sowohl den Steinwurf durch das Fenster des AStA, als auch die Sachbeschädigung des Autos ab. Beides widerspricht unserem Verständnis Auseinandersetzungen auf sachlicher Ebene zu führen.

    Wir finden es besorgniserregend, dass die Thematik derartige Handlungen zu Tage fördert und möchten betonen, dass dieser Umgang weder sinnvoll noch zielführend ist. Auch wenn wir aus genannten Gründen das Stattfinden der Lehrveranstaltung abgelehnt haben, sollte auch klar sein, dass sich diese Ablehnung nie gegen den Dozierenden als Privatperson richtete, sondern gegen seine Doppelfunktion als Polizist und Lehrbeauftragter. 

    Insofern respektieren wir die persönliche Entscheidung des Polizisten das Seminar nicht fortzuführen und rufen zur Besinnung auf! Insgesamt finden wir es besorgniserregend, welche Emotionalität in der Debatte um die Lehrveranstaltung an den Tag gelegt wird und wie diese von Herrn Epping und von politischen Akteur*innen, die nicht direkt involviert sind, instrumentalisiert wird. Eine inhaltliche Auseinandersetzung über das Für und Wider der Institution Polizei an der Universität ist leider ausgeblieben, stattdessen liegt der Fokus der Debatte aus unserer Sicht auf der Skandalisierung unserer Kritik, anstatt inhaltlich auf diese einzugehen, und so einen Diskurs zu ermöglichen. Dies führt lediglich zur Polarisierung der „Lager“, als uns inhaltlich voranzubringen. Der Diskurs muss weder durch aktive Polizist*innen als Dozierende über die Polizei an der Universität geführt werden, noch in der Presse durch verkürzte Beiträge. Stattdessen sollte von allen Beteiligten eine gewisse Sachlichkeit und respektvoller Umgang vorausgesetzt werden können.

  • Stellungnahme des AStA und Fachrat Sowi 

    In den vergangenen Wochen wurde der Lehrauftrag eines aktiven Polizisten an der Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Leibniz Universität Hannover (LUH) stark öffentlich diskutiert. Als Fachrat Sozialwissenschaften und AStA wollen wir dazu erneut Stellung beziehen.

    Zunächst wollen wir unsere Gründe für unser Vorgehen und die Vorgehensweise gegen das aktuell von einem aktiven Polizisten angebotene Seminar detailliert darlegen. Die Studierendenschaft der LUH hat sich in den letzten Jahren immer wieder zu einer Zivilklausel bekannt. In der Vollversammlung im Jahr 2018 wurde die Zivilklausel das letzte Mal bestätigt und erweitert. Die Zivilklausel umfasst nun auch Akteur*innen, „die für […] (Waffen-)Gewalt und Überwachung verantwortlich sind.“ Dazu zählt eindeutig auch die Polizei. Somit orientieren wir uns an wiederholt bestätigten Beschlüssen der Studierendenschaft – im Gegensatz zu Senat, Präsidium und Institut für Soziologie (ISH).

    Weiterhin sehen wir einen möglichen Rollen- und Interessenskonflikt bei aktiven Polizist*innen, die an einer universitären Einrichtung lehren. Einerseits erschwert die Sozialisation in polizeilichen Kontexten (strukturelle) Probleme der eigenen Institution wahrzunehmen und zu benennen. Andererseits können auch Karrieregründe, die Angst vor dem Ausschluss aus dem Gruppengefüge im Arbeitsalltag, Macht- und Abhängigkeitsstrukturen oder einfach die Gesinnung Gründe sein, weshalb Probleme in der eigenen Institution nicht offen kritisiert werden können oder sollen. Als Lehrbeauftragte einer Universität, insbesondere aber als Soziolg*in, müssen solche Probleme jedoch kritisch analysiert und auch angeprangert werden. Aus diesen Gründen halten wir einen aktiven Polizisten als Dozenten nicht für geeignet. Dass er im ersten Seminar Polizist*innen als “bewaffnete Soziologen” bezeichnet hat, verstärkt diesen Eindruck.

    Sein Lehrauftrag wurde, aus unserer Sicht, nach mangelhafter Diskussion angenommen. Dabei warf uns das ISH direkt nach der ersten Konktaktaufnahme bezüglich des Themas Diskriminierung und Zensur vor. Auch die Diskussion mit unserer studentischen Vertretung im Institutsvorstand kam auf inhaltlicher Ebene erst gar nicht zustande, sondern wurde mit dem Argument, dass der dozierende Polizist einen  akademischen Titel habe und damit natürlich dozieren dürfe, abgeblockt. Die Kritik, dass dieser in seinem Manuskript zu racial profiling rassistische Stereotype reproduziere, wurde somit auf diskursiver Ebene erst gar nicht zugelassen und die studentische Vertretung bei der Vergabe des Lehrauftrages überstimmt. Somit ist die Aussage von Herrn Bös, dass der Fachrat keine weiteren Bedenken gegenüber der Vergabe des Seminars an Dozenten hätte, nicht korrekt. Wir fragen uns außerdem, weshalb das Institut nicht Lehrpersonen angefragt hat, die zum selben Thema hätten referieren können, jedoch nicht im aktiven Polizeidienst sind.

    Wir halten den Begriff der  Diskriminierung dann für angebracht, wenn er für herabsetzendes Verhalten gegenüber marginalisierten Gruppen verwendet wird. Dazu zählt die Polizei nicht und so wie das ISH den Begriff nutzt, wird die eigentliche Bedeutung stark verwässert. Die von Herrn Bös angesprochene Podiumsdiskussion war eine Überlegung, mit der ganz zu Beginn der Planungen der Veranstaltungsreihe „Who protects us from you? Kritik an der Polizei und warum das nicht reicht“ geliebäugelt wurde, die jedoch verworfen wurde, um der Institution Polizei an der Uni nicht auch noch eine weitere Bühne zu bieten.

    In einem Interview in der HAZ hat der Uni-Präsident Volker Epping vor “Cancel Culture” und “Denkverboten” gewarnt.

    Unseren kritischen Umgang mit dem Lehrauftrag als „cancel culture“ zu diffamieren finden wir unangebracht und verkürzt. Seit langem wird die Forderung nach Verantwortlichkeit und Zurechenbarkeit von Handlungen und Aussagen von Akteur*innen als eben diese Freiheitsgefährende „Cancel culture“ gerahmt, und die Kritiker*innen damit als pauschal intolerant, diskriminierend und engstirnig diskreditiert. Diese Darstellung ist eine Umkehrung der Verhältnisse und blendet die eigentlichen Machtkonstellationen bewusst aus. Konkret: Es liegt und lag nie in unserer Macht als Studierendenschaft über  Lehraufträge zu entscheiden, unser einziges Mittel ist uns öffentlich dagegen zu positionieren. Wäre ein internes Veto gegen einen Lehrauftrag auch schon als  cancel culture verstanden worden? Sicher nicht. Studentischen Protest, der reale Konsequenzen einfordert, als „cancel culture“ und „Denkverbot“ zu bezeichnen, sehen wir in einer populistisch, konservativen bis neurechten Tradition der letzen Jahre,  in der von der eigentlichen Kritik abgelenkt und die Kritiker*innen selbst, nicht ihre Argumente, zur Zielscheibe  gemacht werden. Zwei Tage nach dem HAZ Interview wird im AStA eine Scheibe mit einem faustgroßen Pflasterstein eingeworfen. Die realen Konsequenzen sind also auf der Seite der Kritiker*innen und nicht beim Dozenten oder einer abstrakten Meinungsfreiheit zu verbuchen. Wir sind sehr besorgt über diese Entwicklung und die Emotionalität, die unsere Kritik an der Polizei anscheinend erzeugt.

     

    Gerade vor dem Hintergrund der vor Jahren vorgenommenen Einsparungen am Insitut für Soziologie, die unter anderem die Streichung des Fachbereichs Sozialpsychologie zur Folge hatte und ein immer dürftigeres Lehrangebot für die Studierendenschaft bedeutet, fragen wir uns, wo tatsächlich „gecanceled“ wurde. Zwar spricht Herr Epping in der HAZ davon, dass an der Uni Lehraufträge „nach Qualität“ ausgewählt würden, jedoch war die Zusage an den Dozenten womöglich auch durch die Möglichkeit eines unendgeltlichen Lehrangebots für das finanzschwache Institut ausschlaggebend.

     

    Wir dulden an unserer Universität keine Polizei in Forschung und Lehre und keinen Rassismus!

     

    Wir fordern weiterhin, diesen Lehrauftrag zurückzuziehen und die studentischen Forderungen nach einer Zivilklausel ernst zu nehmen!

     

  • Mediation für Studierende – Unterstützung in Konfliktsituationen

    Mein Name ist Gesa und ich biete in Zusammenarbeit mit dem AStA der Leibniz Universität Hannover eine Unterstützung als Mediatorin an. Mein Mediationsangebot ist für Studierende der Leibniz Universität kostenfrei. In diesem Blog-Artikel möchte ich ein paar Fragen rund um das Thema Mediation beantworten.
    Falls du einen Konflikt erlebst, den du gern im Rahmen einer Mediation klären möchtest, dann kontaktiere mich gern für ein unverbindliches Informationsgespräch unter leibniz.mediation@gmail.com .

    Was ist Mediation?

    Eine Mediation ist ein vertrauliches und für alle Beteiligten freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Regelung offener Fragen und Konflikte. Sie bietet einen Raum, in dem die beteiligten Parteien über den Mediator miteinander ins Gespräch kommen.
    Die Mediatorin ist in allen Gesprächen zur Verschwiegenheit verpflichtet. In der Regel wird darüber hinaus eine Vereinbarung zur Vertraulichkeit der Gesprächsinhalte mit allen Beteiligten zu Beginn einer Mediation geschlossen. Das Ziel der Mediation ist es Lösungen für die gemeinsamen Themen zu erarbeiten, die den Bedürfnissen und Interessen der Beteiligten entsprechen. Bedürfnisse können dabei zum Beispiel sozialer, persönlicher oder ökonomischer Art sein. Im Anschluss an eine Mediation, kann von den Parteien eine Vereinbarung getroffen und auf Wunsch schriftlich festhalten werden.

    Was wird in einer Mediation nicht gemacht?

    In einer Mediation wird ein Thema nicht rechtlich bewertet. Auch eine Rechtsberatung darf nicht durch die Mediatorin stattfinden. Alle Parteien haben aber natürlich die Möglichkeit, individuelle rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, wann immer sie es wünschen. Der Konflikt wird in der Mediation nicht für die Beteiligten entschieden – so wie es beispielsweise bei einem gerichtlichen Verfahren der Fall ist. Anstatt dessen entscheiden die Beteiligten selbst, was sie zur Lösung ihrer Themen benötigen.

    Wann kann Mediation helfen?

    Im Fall eines Konflikts können die beteiligten Personen immer eine Mediatorin auswählen, die sie bei der außergerichtlichen Bearbeitung ihres Konflikts und auf der Suche nach einer einvernehmlichen Lösung unterstützt. Dabei ist es nicht entscheidend wie viele Personen am Konflikt beteiligt sind, oder was das konkrete Thema ist. Wichtig ist, dass alle Beteiligten dazu bereit sind gemeinsam, mit der Unterstützung eines Mediators, die gemeinsamen Themen zu besprechen.

    Einige Anwendungsfelder für Mediation sind Konflikte im Bereich:

    • Wohnsituation: z.B. Themen in der WG oder Nachbarschaftskonflikte
    • Beziehung: z.B. Umgang miteinander in der Beziehung, im Rahmen einer Trennung, Umgang mit gemeinsamen Kindern, Umgang mit gemeinsamen Verpflichtungen
    • Arbeitsumfeld: z.B. Strukturierung der Zusammenarbeit, Verteilung von Arbeitspaketen, Umgang miteinander, Werte in der Zusammenarbeit.

    Was macht eine Mediatorin?

    In der Mediation strukturiert und leitet eine Mediatorin die gemeinsame Kommunikation. Dabei ist sie allparteilich – also allen Parteien gegenüber offen und zugewandt. Durch diese Haltung und Struktur im Gespräch, kann die Mediatorin dabei unterstützen, dass die beteiligten Parteien Verständnis für die Perspektive der anderen entwickeln und so gemeinsam eine einvernehmliche Lösung finden können.

    Wie lange dauert eine Mediation?

    Manchmal kann eine Lösung in kurzer Zeit gefunden werden und manchmal werden mehrere gemeinsame Termine genutzt, um eine Einigung zu erarbeiten. Hier entscheiden die Parteien mit ihren gemeinsamen Themen über den Takt und die Dauer des Mediationsverfahrens.