Befreiung vom Semesterticket

Grundsätzlich erhalten alle Studierende ein Semesterticket. Gasthörer, Studierende in Abend-, Fern- und Online- oder berufsbegleitenden Studiengängen sind davon ausgeschlossen.

Das Semesterticket ist ein Solidarticket. Das bedeutet, dass alle Studierenden für das Semesterticket bezahlen, es aber nicht in gleicher Weise nutzen (etwa wie bei eurer Krankenkasse). Eine Rückerstattung zu fordern, weil man als Einzelperson z.B. nahe der Uni wohnt und deshalb nicht auf das Ticket angewiesen ist, ist nicht möglich. Denn nur so kann das Solidarprinzip auch funktionieren. 

Die vollständige Rückerstattung der GVH-Semestertickets und des landesweiten Semestertickets erfolgt für folgende Gruppen direkt durch die Universität:

  • Studierende im Urlaubssemester
  • Doppelimmatrikulierte Studierende innerhalb des Geltungsbereichs des GVH
  • Doppelimmatrikulierte Studierende innerhalb des Geltungsbereichs des Landesweiten Semestertickets (nur Rückerstattung des Beitrags für das landesweite Semesterticket)
  • Schwerbehinderte Studierende, die nach § 145 des neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben und nachweisen, dass der Beförderungsanspruch gemäß SGB IX für das gesamte Semester besteht. Eine Befreiung vom Semesterticket aufgrund eines Beförderungsanspruches durch einen Schwerbehindertenausweis übernimmt das Immatrikulationsamt.

Die vollständige nachträgliche Befreiung der GVH-Semestertickets und des landesweiten Semestertickets erfolgt für folgende Gruppen durch den AStA:

  • Studierende, die sich zu Studienzwecken freiwillig länger als 120 zusammenhängende Kalendertage des jeweiligen Semesters außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches aufhalten, z.B. für ein Praktikum, zum Auslandsstudium oder zur Promotion. Dazu ist folgendes Formular auszufüllen und mitsamt eurer Nachweise dem AStA vorzuzeigen. Nachweise sind z.B. ein Praktikumsvertrag, Arbeitsvertrag oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers. Sensible Daten wie Gehälter oder Urlaubsregelungen sind bei Verträgen vorab zu schwärzen. Bei Promotion brauchen wir ein Gutachten der betreuenden Lehrperson aus dem Grund, Ort und Zeitraum der studienbedingten Ortsabwesenheit hervorgehen. Bei einem Auslandssemester länger als 120 zusammenhängende Tage eine Bescheinigung der Hochschule (Learning Agreement). Bei der 120-Tage-Regelung ist die Frist für die letzte Einreichung eines Antrags ein Monat nach Vorlesungsbeginn des jeweiligen Semesters.
  • Studierende in verpflichtenden Praxis- und/oder Auslandssemestern. d. h. in eurem Studienverlauf muss ein Semester in einem Betrieb oder an einer anderen Hochschule vorgesehen sein, ein entsprechender Nachweis der kooperierenden Hochschule oder des Betriebs. Hier können wir nur den Anteil des Landesweiten Semestertickets erstatten.

Bitte lies dir die Bedingungen genau durch, bevor du einen Antrag stellst. Falls du einen Antrag stellen möchtest, schicke bitte dein Semesterticket mit an den AStA. Solltest du Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, melde dich gerne bei uns unter mobilitaet [ät] asta-hannover.de.

Die vollständige Rückerstattung kann ab dem Zeitpunkt, ab dem der Studierendenausweis für das entsprechende Semester validiert werden kann, bis ein Monat nach Vorlesungsbeginn beantragt werden.

Antrag per Formular (PDF / deutsch) bzw.  Formular (PDF / englisch)

Partielle Rückerstattung aufgrund von Exmatrikulation:

Exmatrikuliert ihr euch bis zu einen Monat nach Vorlesungsbeginn müsst ihr keinen Rückerstattungsantrag an den AStA stellen. Die Rückerstattung erfolgt durch die Universität. Danach ist nur noch eine anteilige monatsweise Erstattung möglich. Die Höhe der partiellen Rückerstattung richtet sich nach der Dauer der Nutzung. Z.B. bei Exmatrikulation bis zum Ende des 2. Monat (31.05./30.11.): 150,28 € | 3. Monat 55,57 € | 4. Monat: 46,57 € | 5. Monat: 37,57 €..

1. Schritt: Die Entfernung des Ticketaufdrucks erfolgt durch das ServiceCenter. Löschung mit Datum auf dem Antrag bestätigen lassen.

2. Schritt: Im Service-Center/I-Amt oder im AStA abgeben.