Antidiskriminierung

Die SB-Stelle „Antidiskriminierung“ setzt sich mit der von der Vollversammlung vorgegebenen Antidiskriminierungsrichtlinie sowie weiteren Aufgaben in dem Themenfeld Antidiskriminierung auseinander.
Sie erarbeitet eine Handhabe zum Umgang mit Fällen von Diskriminierung und sexualisierter Gewalt, die die Handlungsfähigkeit der Organe der Studierendenschaft durch eine konzeptionelle Grundlage sicherstellt. Für einen effektiven Betroffenenschutz sowie der Aufklärung von Vorfällen und der Durchsetzung daraus entstehender Konsequenzen sollen einheitliche und verbindliche Regelungen aufgestellt werden. Dafür müssen unter Anderem rechtliche Möglichkeiten geprüft werden.

Die Stelle arbeitet viel im Bereich der Prävention, z.B. durch die Sensibilisierung und Unterstützung des Umgang mit sexualisierter Gewalt in den Fachräten und bietet zudem eine Sprechstunde für Betroffene an.