Das Referat für Datenschutz ist verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben seitens der Verfassten Studierendenschaft. Das heißt, es wird regelmäßig kontrolliert, ob die studentischen Gremien in ihrer Arbeit die Anforderungen des Datenschutzrechts (DSGVO, BDSG usw..) erfüllen bzw. gegen dieses nicht verstoßen.
In dieser Funktion dient es als Bindeglied zwischen dem AStA sowie den Verantwortlichen für Datenschutz in den Fachschaften, koordiniert die Arbeit des Datenschutzbeauftragten und sichert die Arbeit der SB-Stellen rechtlich ab. Des weiteren fallen in den Aufgabenbereich personalrechtliche Angelegenheiten, wie die Erstellung und Verwaltung eines Personalverzeichnis und die Durchführung von Bewerbungsgesprächen für zuständige Sachbereiche. Darüber hinaus steht es im Kontakt mit externen sowie internen Dienstleistern und Datenverarbeitern, überwacht deren Tätigkeit im Zusammenhang mit vakanten Daten und schließt bei Bedarf Auftragverarbeitungsverträge ab.
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